Im relevanten Zeitraum von Ende Januar bis Ende Dezember 2023 kam die Rekurrentin somit mindestens im Umfang von CHF 2'500.00 (elf Monate zu CHF 190.00: CHF 2'090.00; anteilige, den Betrag von CHF 410.00 übersteigende Mietkosten) für den Unterhalt ihrer Tochter auf. Der Rekurrentin ist deshalb ein Unterstützungsabzug von CHF 2'500.00 zu gewähren. 7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung des Rekurses von CHF 38'992.00 um CHF 2'500.00 auf CHF 36'400.00 (E. 6.3.; CHF 36'492.00 wird gemäss § 43 Abs. 3 StG auf CHF 36'400.00 abgerundet) zu reduzieren ist. Im Übrigen ist der Rekurs abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.