6.3. Die Tochter der Rekurrentin war im Jahr 2023 aufgrund ihrer Berufslehre nur beschränkt erwerbsfähig und zudem angesichts ihres Lehrlingslohns als [...] von netto CHF 10'252.00 pro Jahr unterstützungsbedürftig. Sodann geht aus den im Einspracheverfahren eingereichten Belegen und Aufstellungen hervor, dass der Rekurrentin im Jahr 2023 für den Aufenthalt der Tochter bei ihr monatliche Mehrkosten von CHF 190.00 (ohne Miete) entstanden. Im relevanten Zeitraum von Ende Januar bis Ende Dezember 2023 kam die Rekurrentin somit mindestens im Umfang von CHF 2'500.00 (elf Monate zu CHF 190.00: CHF 2'090.00;