3.9. Der Rekurrentin kann demnach der Tarif B für die Steuerperiode 2023 nicht gewährt werden. Der Rekurs ist somit in diesem Punkt abzuweisen. 4. 4.1. 4.1.1. Die Rekurrentin beantragt im Weiteren den Tarif B für die provisorische Steuerrechnung 2024. 4.1.2. Bei Steuerpflichtigen, die bis zum Abgabetermin der Steuererklärung die provisorische Rechnung noch nicht bezahlt haben, kann die Höhe der zu bezahlenden provisorischen Rechnung in einer Verfügung festgestellt werden. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 223b Abs. 3 StG).