__ tragen B._____ zu zwei Dritteln und die Rekurrentin zu einem Drittel (vgl. Dispositivziffer 3.2. des Scheidungsurteils). Schliesslich wird in diesem Urteil Vormerk genommen, dass die Eltern jeweils die während der Betreuung der Tochter direkt anfallenden Kosten tragen (vgl. Dispositivziffer 3.1.).