4. Den Einspracheentscheid vom 14. August 2024 (Zustellung am 24. September 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 9. Oktober 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Anträge: - Steuertarif B für die definitive Steuerveranlagung 2023, die provisorische Steuerveranlagung 2024 sowie für alle zukünftigen Steuerveranlagungen; - halber Kinderabzug. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Regionale Steueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.