1. Mit Verfügung vom 23. Mai 2024 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2023 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 38'900.00 veranlagt. Es wurde der Tarif A angewendet. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Mai 2024 erhob A._____ mit Schreiben vom 28. Mai 2024 Einsprache und beantragte, dass ihr der Tarif B für die Steuerperioden 2023 und 2024 (provisorische Steuerrechnung 2024) zu gewähren sei. 3. Mit Entscheid vom 14. August 2024 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.