5.2.2. Gemäss der dargelegten Rechtsprechung und Praxis sind in der Grundtaxe Pension von CHF 35'216.00 (E. 2.2.) zum einen Lebenshaltungskosten von CHF 14'086.40 (40 % von CHF 35'216.00) und zum anderen behinderungsbedingte Kosten von CHF 21'129.60 (CHF 35'216.00 ./. CHF 14'086.40) enthalten. Bei der Betreuungstaxe Stufe 3 von CHF 8'738.00 handelt es sich wohl ebenfalls um behinderungsbedingte Kosten (vgl. E. 2.2., E. 5.1.1. und E. 5.2.1.). Mangels rechtlicher Relevanz für den vorliegenden Fall kann dies jedoch offenbleiben (E. 6.).