Unter die Lebenshaltungskosten fallen die üblichen Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitspflege, Freizeit und Vergnügen (KS Nr. 11 Ziff. 4.2). -8- 5.1.2. Nachfolgend ist demnach zu prüfen, in welchem Umfang die Aufwendungen für die C._____ behinderungsbedingte Kosten darstellen.