Dass die Pflege sozialer Kontakte gemäss den Ausführungen im Einspracheentscheid allenfalls in der Pflegestufe 3 enthalten war, vermag an der rechtlichen Würdigung nichts zu ändern. Die Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung ist aufgrund der Angaben im ärztlichen Fragebogen, wonach diese "bereits ein Jahr oder länger" dauert, ebenfalls zu bejahen.