4.5. 4.5.1. Die Abklärung, ob eine Behinderung vorliegt, kann gemäss KS Nr. 11 auch mit Hilfe eines ärztlichen Fragebogens erfolgen (E. 4.2.4.). Die Vertreterin reichte im Veranlagungsverfahren einen solchen, von Dr. med. D._____ am 16. März 2023 ausgefüllten Fragebogen ein. Darin wird ausgeführt, dass die im Jahr 1940 geborene Rekurrentin an einer schwergradigen Depression leide und für sie eine Haushaltshilfe erforderlich sei. Die Pflege sozialer Kontakte, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben oder der Kontakt mit Ämtern und Behörden sei der Rekurrentin nur unter Inanspruchnahme von Dritthilfe möglich. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr nicht möglich oder zumutbar;