4.4. 4.4.1. Umstritten ist, ob für die Rekurrentin im Altersheim C._____ ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens 60 Minuten pro Tag anfiel (vgl. KS Nr. 11 Ziff. 4.1 lit. d). 4.4.2. Im Einspracheentscheid wird ausgeführt, dass die Rekurrentin ab dem 19. April 2022 in der Pflegestufe 3 eingeteilt gewesen sei. Diese Stufe entspreche keinem Pflegeaufwand von mindestens 60 Minuten pro Tag. 4.4.3. Die Vertreterin der Rekurrentin (nachfolgend: Vertreterin) macht in der Einsprache sinngemäss geltend, dass der Betreuungsaufwand nicht in der Pflegetaxe, sondern in der Grundtaxe Pension und der Betreuungstaxe enthalten sei (vgl. E. 2.2.).