2.2. Die Kosten der Rekurrentin für den Aufenthalt in der C._____ im Jahr 2022 belaufen sich gemäss deren Bewohnerkonto auf CHF 50'368.20 und setzen sich wie folgt zusammen: Grundtaxe Pension von CHF 35'216.00; Telefonanschluss von CHF 80.00; Pedicure von CHF 150.00; Medikamente von CHF 273.20; Betreuungstaxe Stufe 3 von CHF 8'738.00; Pflegetaxen Bewohneranteil Stufe 3 von CHF 5'911.00. Gemäss Steuererklärung wurden davon CHF 230.00 (wahrscheinlich für Medikamente) von Dritten (Krankenkasse) vergütet. 2.3. Die Vorinstanz zog die Pflegetaxen Bewohneranteil Stufe 3 von CHF 5'911.00 bei den Krankheitskosten ab, gewährte hingegen keinen Abzug für behinderungsbedingte Kosten.