4. Den Einspracheentscheid vom 27. November 2023 (Zustellung an die Vertreterin am 6. Dezember 2023) hat A._____, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, mit rechtzeitigem Rekurs vom 15. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt sinngemäss den Antrag, - dass behinderungsbedingte Kosten von CHF 36'052.00 zum Abzug zuzulassen seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.