1. Mit Verfügung vom 20. Juni 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 18'300.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden die geltend gemachten behinderungsbedingten Kosten von CHF 36'052.00 nicht zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juni 2023 liess A._____ mit Schreiben vom 22. Juni 2023 Einsprache erheben und sinngemäss beantragen, - dass behinderungsbedingte Kosten von CHF 36'052.00 zum Abzug zuzulassen seien. 3. Mit Entscheid vom 27. November 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.