__, mit dem Vermerk "Teilrückzahlung Darlehen im Auftrag u. Rechnung von O._____" und CHF 5'000.00 an die J._____ AG "à conto Schulden aus Autobenutzung [...]" geflossen sind. Es kann hier offen bleiben, ob die im Namen von O._____ ausgeführten Zahlungen diesem als geldwerte Leistungen der D._____ zuzurechnen wären. Es kann auch offen bleiben, ob die entsprechenden Zahlungen vor dem Hintergrund der am 22. Mai 2022 infolge Mängeln in der Organisation erfolgten Konkurseröffnung über die D._____ als Gläubigerbevorzugung qualifiziert werden müssten. Jedoch sind die Vorgänge als äusserst ungewöhnlich zu qualifizieren.