9.4.2. Aus den jeweils abgeschlossenen Zahlungsvereinbarungen lassen sich sodann ebensowenig konkrete Projektarbeiten ableiten. Gemäss der Zahlungsvereinbarung vom 2. November 2021 betreffend die 2. à-conto Rechnung flossen zwar CHF 10'000.00 an die D._____, die restlichen CHF 10'000 wurden jedoch an die H._____, U._____, eine ebenfalls von B._____ beherrschte Gesellschaft (vgl. Rekursbeilage 6) "im Namen und für Rechnung von O._____ Mitteilung: Teilrückzahlung Darlehen" überwiesen. In diesem Umfang sind der angeblich beauftragten D._____ keine Mittel zugeflossen.