9.4. 9.4.1. In der von der Rekurrentin ins Recht gelegten Schlussrechnung der D._____ vom 10. Dezember 2021 wird zwar als Leistung die "Parzellenvermittlung/Projektarbeit (Machbarkeitsstudien / Bebauungsvarianten/ Projektstudien) betreffend die Parzelle aaa in W._____ genannt. Eine detaillierte Abrechnung – wie sie bei à conto-Rechnungen zu erwarten wäre – fehlt jedoch vollständig. So kann etwa nicht eruiert werden, ob es sich bei den erwähnten "Machbarkeitsstudien" um die mit dem Rekurs eingereichten Pläne der P._____ AG handelte. Unklar ist ohnehin, wer die P._____ AG mit der Erstellung von Plänen beauftragt hatte.