9.2.3. Das KStA JP hat lediglich Handänderungskosten von CHF 16'560.45 und eine Steuerrückstellung von CHF 50'000.00 berücksichtigt. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Rekurrentin habe nicht nachweisen können, welche konkreten Projektarbeiten von der D._____ erbracht worden seien. Das gelte insbesondere auch deshalb, als das Grundstück ohne Projekt verkauft worden sei. Der Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit fehle damit. Die Rechnung der L._____ sei gleichermassen nicht geeignet. Lediglich handschriftliche Notizen wiesen auf die Parzelle Nr. aaa in W._____ hin. Einzig der Nachweis der Notariatskosten sei erbracht worden. Der steuerbare Reingewinn wurde neu wie folgt berechnet: