- 19 - setzte Frist betreffen. Das Arztzeugnis vom 3. Juli 2024 bezieht sich sodann rückwirkend auf einen Zeitraum ab dem 1. Mai 2024. Über Monate rückwirkend ausgestellte Arztzeugnisse sind nicht zur Bestätigung einer (absoluten) Unfähigkeit, fristgemäss zu handeln, geeignet, zumal wiederum eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird.