8. 8.1. 8.1.1. Mit Schreiben vom 24. Mai 2024 forderte das KStA JP im Rahmen der Untersuchungspflicht die Rekurrentin auf, zu den in der Einsprache vom 7. März 2024 geltend gemachten Projektkosten/Projektentwicklungskosten der D._____ von CHF 85'000.00 und den Projektenwicklungskosten von E._____ von CHF 35'000.00 genau bezeichnete Angaben und Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2024 einzureichen. Es wurde wiederum auf den Beweismittelausschluss im Rekursverfahren hingewiesen.