willkürlich und somit unrechtmässig." Auch die Grundsätze der Verhältnismässigkeit seien verletzt. Indem eine äusserst kurze Frist angesetzt worden sei, lasse sich eine ordentliche Veranlagung nicht erreichen. Die einmalige Fristansetzung sei ungerechtfertigt, unverhältnismässig und damit unrechtmässig