Einreichung der Steuererklärungen seiner Gesellschaften in Rückstand. Dritte könnten nur beschränkt mit Dienstleistungen Unterstützung bieten. Im Grunde genommen sei die Rekurrentin aufgrund der Erkrankung des Verwaltungsrates auch heute nicht in der Lage, eine Steuererklärung einzureichen. Unter Verweis auf Arztzeugnisse wird weiter geltend gemacht, der eigentliche Hinderungsgrund Krankheit sei noch nicht weggefallen. Insbesondere die vom Kanton S._____ geübte Formstrenge bezüglich Fristen und Fristerstreckungen und die geführten Rechtsmittelverfahren hätten den Gesundheitszustand des Verwaltungsrates verschlimmert. Dieser Sachverhalt sei der Vorinstanz bekannt gewesen.