4.2.2. Mit Schreiben vom 24. Mai 2024 wurde die Rekurrentin vom KStA JP aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 detaillierte Unterlagen zu den geltend gemachten Projektkosten von CHF 85'000.00 an die D._____ und den Projektentwicklungskosten von CHF 35'000.00 an E._____ einzureichen. Zudem wurde auf den Beweismittelausschluss hingewiesen.