3. Sub-Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und der Gewinnanteil ausgeschieden für den Kanton Aargau auf maximal CHF 367'439.55 (vor Steuern Kanton AG) anzusetzen; -3- 4. unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 6. Die A._____ AG hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: