4. Den Einspracheentscheid vom 11. Juli 2024 (Zustellung am 12. Juli 2024) liess die A._____ AG mit Rekurs vom 12. September 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt den "I. Antrag 1. Es sei der vorliegende Entscheid aufgrund der klaren, ausführlichen und eindeutigen Beweislage durch die Vorinstanz in Wiedererwägung zu ziehen; 2. Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen;