1. Der Antrag auf Anordnungen vorsorglichen Charakters (verfahrensleitender Antrag) wird abgewiesen. 2. Die Gesuchstellerin hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 200.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Gesuchstellerin (2) das Kantonale Steueramt Rechtsmittelbelehrung