ist die Sicherstellungsverfügung folglich erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft vollstreckbar. Die Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art 38, 67 und 69 SchKG) ist eine Betreibung, die bei nicht rechtskräftiger Veranlagung der Steuer anstelle der Betreibung auf Zahlung durchgeführt wird. Sie bietet der Bezugsbehörde die Möglichkeit, die Erfüllung der Sicherstellungsverfügung und damit den sicherzustellenden Steueranspruch zwangsweise durchzusetzen.