Mit E-Mail vom 18. Oktober 2024 habe das Kantonale Steueramt das Betreibungsamt Q._____ gebeten, mit dem Pfändungsvollzug bis 30. Oktober 2024 zuzuwarten. Diese Frist sei zu kurz bemessen. Die Gesuchstellerin befinde sich aktuell im Verkaufsprozess der Liegenschaft Grundbuch R._____ Nr. bbb. Die notarielle Beurkundung finde am 24. Oktober 2024 statt. Vom Verkaufspreis sollen CHF 1'000'000.00 an das Kantonale Steueramt überwiesen werden. Der Vollzug der Kaufpreiszahlung könne sich möglicherweise bis Dezember 2024 hinziehen. Durch die vorschnelle Pfändung des Grundstücks in R._____ drohe dessen Verkauf auf der Zielgerade zu scheitern.