2. Die Vertreterin der Gesuchstellerin (nachfolgend: Vertreterin) beantragt, es sei dem Kantonalen Steueramt bis zum Abschluss des Verfahrens zu verbieten, die Betreibung zur Sicherstellung zu vollstrecken bzw. die arrestierten Vermögenswerte betreibungsrechtlich verwerten zu lassen. Sie führt zur Begründung aus, dass mit Entscheid des Bezirksgerichts B._____ vom 27. September 2024 bezüglich der Betreibung Nr. aaa (Kantons- und Gemeindesteuern) die definitive Rechtsöffnung erteilt worden sei. Damit drohe die Verwertung der verarrestierten / beschlagnahmten Sachwerte (namentlich Immobilien). Mit E-Mail vom 18. Oktober 2024 habe das Kantonale Steueramt das Betreibungsamt Q.__