3. Das Kantonale Steueramt ist mit Entscheid vom 15. August 2024 auf das Wiedererwägungsgesuch der A._____ AG nicht eingetreten. 4. Den Wiedererwägungsentscheid vom 15. August 2024 liess die A._____ AG mit rechtzeitiger Beschwerde (recte: rechtzeitigem Rekurs) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: "(…) 2) Kantons- und Gemeindesteuern Die Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024 für die Steuerperioden 2021 und 2022 sei aufzuheben.