1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird die Verfügung des Kantonalen Steueramts vom 25. April 2024 aufgehoben. 2. Im Übrigen wird auf den Rekurs nicht eingetreten. 3. Die Rekurrentin hat die Gerichtsgebühr von CHF 450.00 zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt Rechtsmittelbelehrung