4.2. Das Kantonale Steueramt erklärt sich angesichts dessen, dass die Steuerforderungen mit der Zahlung aus dem Verkauf der Liegenschaft in S._____ von CHF 1'000'000.00 grösstenteils beglichen worden seien, und dass für den verbleibenden Ausstand eine Sicherheit (Register-Schuldbrief) geleistet worden sei, mit der Aufhebung der Sicherstellungsverfügung einverstanden. Dies sei ausschliesslich darauf zurückzuführen, dass die Sicherstellungsverfügung vollständig erfüllt worden und somit obsolet sei. 4.3. Es liegen also übereinstimmende Anträge vor.