4. Die Schuldnerin und Pfandgeberin ersucht das Grundbuchamt, einen Register- Schuldbrief zu errichten und den Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Kantonales Steueramt, Sektion Bezug, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, als Gläubiger einzutragen. (…) -7- 6. Die Schuldnerin und Pfandgeberin erklärt ausdrücklich, dass sie diesen Pfandvertrag ohne Zustimmung des Gläubigers beim Grundbuchamt nicht einseitig zurückzieht. (…)"