2.5. Der Kanton Aargau als Gläubiger (vertreten durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Kantonales Steueramt, Sektion Bezug) schloss am tt.mm. 2024 mit der Rekurrentin als Schuldnerin und Pfandgeberin einen Pfandvertrag auf Errichtung eines Register-Schuldbriefes per CHF 180'000.00 ab. Dieser Vertrag enthält folgende Bestimmungen: "II. GRUNDSTÜCKBESCHRIEB Die Schuldnerin und Pfandgeberin gemäss Ziff. I/2 ist Eigentümerin des folgenden Grundstückes: Liegenschaft Q._____ / ccc (…) III. SCHULDBRIEFERRICHTUNG 1. Die Schuldnerin und Pfandgeberin bekennt hiermit, dem