2.3. 2.3.1. Aufgrund der beiden Sicherstellungsverfügungen bzw. separat ergangener Arrestbefehle wurden Bankkonten der Rekurrentin sowie drei in deren Eigentum stehende Grundstücke, worunter die Liegenschaft S._____ / fff, mit Arrest belegt. 2.3.2. Mit Zustimmung des Kantonalen Steueramts verkaufte die Rekurrentin die Liegenschaft S._____ / fff mit Kaufvertrag vom tt.mm. 2024 für CHF 5'100'000.00 an die B._____ AG. Der Kaufpreis wurde in Höhe von CHF 1'000'000.00 durch Überweisung an die Abteilung Finanzen Aargau, Sektion Tresorerie, getilgt (vgl. Vertragsziffer III.2c).