2.1.2. Das Kantonale Steueramt hat ebenfalls am 25. April 2024 verfügt, dass die Rekurrentin zur Deckung der direkten Bundessteuern 2021, 2022 und 2023 CHF 972'224.20 sicherzustellen habe. Mit Wiedererwägungsentscheid vom 15. August 2024 reduzierte das Kantonale Steueramt den sicherzustellenden Betrag für die direkten Bundessteuern 2021, 2022 und 2023 auf CHF 605'607.55 (Ausstand direkte Bundessteuern 2021, 2022 und 2023). Die von der Rekurrentin beantragte Aufhebung der Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024 betreffend die direkten Bundessteuern 2021, 2022 und 2023 ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.