2.1. 2.1.1. Das Kantonale Steueramt hat am 25. April 2024 verfügt, dass die Rekurrentin zur Deckung der Kantons- und Gemeindesteuern 2021 und 2022 CHF 553'757.75 sicherzustellen habe. Das Kantonale Steueramt ist mit Entscheid vom 15. August 2024 nicht auf das Wiedererwägungsgesuch der Rekurrentin eingetreten. Die Rekurrentin beantragt die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024.