6. Das Gericht definiert für den Vollzug der Vorgänge unter Rechtsbegehren 5 eine angemessen kurze Erledigungsfrist." -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 und 2022. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).