4) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin und/oder Beschwerdebeteiligten." 5. Mit Beschluss vom 21. November 2024 wies das Spezialverwaltungsgericht den Antrag auf Anordnungen vorsorglichen Charakters (verfahrensleitender Antrag) ab. 6. Das Kantonale Steueramt erklärt sich in der Vernehmlassung mit der Aufhebung der Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024 einverstanden, unter Kostenfolge zulasten der A._____ AG. 7. Die A._____ AG hielt in der Replik an den im Rekurs gestellten Anträgen fest und ergänzte diese um folgende Rechtsbegehren: