(Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten à conto Zahlungen von CHF 222'840.60) -3- subeventualiter Das Rechtsbegehren 2 sei im Sinne der Erwägungen an das KSTA AG zurückzuweisen. 3) Verfahrensleitender Antrag Bis zum Abschluss des Verfahrens sei der Beschwerdegegnerin zu verbieten, die Betreibungen zur Sicherstellung zu vollstrecken, bzw. die arrestierten Vermögenswerte betreibungsrechtlich verwerten zu lassen. Betreibungsamt Q._____ (…) - Betreibungsverfahren eee in Sachen Kantons- und Gemeindesteuern