2) Kantons- und Gemeindesteuern Die Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024 für die Steuerperioden 2021 und 2022 sei aufzuheben. eventualiter Es sei die Sicherstellungsverfügung vom 25. April 2024 für die Steuerperioden 2021 und 2022 auf der tatsächlichen Bemessungsgrundlage zu definieren. - 2021: steuerbarer Reingewinn CHF 4'258'813 statt CHF 6'736'020.00 (Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten à conto Zahlungen von CHF 439'240.65) - 2022: steuerbarer Reingewinn CHF 0.00, statt CHF 2'150'000.00