3. Der Rekurrent hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 780.00, zu 35 % mit CHF 273.00 zu bezahlen. 4. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'300.00 (inkl. Auslagen und MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt P._____ Rechtsmittelbelehrung