Für die Beurteilung, welcher Elternteil zur Hauptsache den Unterhalt der Kinder bestreitet, sind diese Auslagen somit beim übernehmenden Elternteil zu berücksichtigen. Die im Jahr 2021 vom Rekurrenten getragenen Kosten für die Hobbys der Töchter beliefen auf CHF 8'867.00, für die Kinderdrittbetreuung auf CHF 6'727.00, die Krankenkassenprämien der Kinder auf je CHF 1'425.60 und die selbstgetragenen Krankheitskosten der Kinder auf CHF 49.30 bzw. CHF 153.25 (vgl. die Auszüge für die Steuererklärung 2021 der E._____ AG vom Januar 2022). - 12 -