StG zum Abzug zugelassen. Es kommt deshalb zu einer Umverteilung der Ressourcen. Für die Beurteilung, welcher Elternteil zur Hauptsache für den Kinderunterhalt aufkommt, sind den Ressourcen der Kindsmutter die vom Rekurrenten geleisteten Kinderunterhaltsbeiträge von CHF 12'300.00 anzurechnen. In diesem Umfang kommt die Kindsmutter für den Unterhalt der Kinder auf.