An den 5 Werktagen hielten sich die Kinder im Jahr 2021 gemäss der Scheidungskonvention zu 60 % beim Rekurrenten und zu 40 % bei der - 11 - Kindsmutter auf (vgl. auch "Bestätigung" vom 22. Januar 2025), was bei der Verteilung der Lebenshaltungskosten der Kinder entsprechend zu berücksichtigen ist. 5.5.2. Im Jahr 2021 hat der Rekurrent die monatlichen Kinderzulagen von CHF 400.00 (2 x CHF 200.00; vgl. Lohnabrechnung des Rekurrenten vom September 2021) bezogen. Die jährlich CHF 4'800.00 sind gemäss der dargelegten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei den Ressourcen dem diese empfangenden Rekurrenten anzurechnen.