Es ist davon auszugehen, dass jeder Elternteil die während des Zusammenlebens mit den Kindern anfallenden Kosten wie Wohnen, Einrichtung und Essen übernimmt. Da die Kinder die Wochenenden abwechslungsweise bei einem Elternteil verbringen, tragen beide Elternteile diesbezüglich in etwa denselben Anteil dieser Lebenshaltungskosten, weshalb diese Kosten für die Frage, welcher Elternteil zur Hauptsache für den Kinderunterhalt aufkommt ausgeklammert werden können. Dasselbe gilt für die Kosten während den Feiertagen und Schulferien, da diese den beiden Elternteilen je hälftig zustehen.