2. 2.1. Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig je folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezahlen: - bis 31.07.2025: Fr. 550.00 - bis 30.11.2028: Fr. 300.00 - mindestens bis Volljährigkeit, längstens bis Abschluss Ausbildung Fr. 100.00