Beiden Parteien stehen je zwei Wochen Ferien ohne Kinder zu, welche jeweils sechs Monate vor Urlaubsantritt anzukündigen sind.' [………] 7. Betreffend Unterhalt für die Kinder und für die Parteien persönlich herrscht sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der Höhe des Unterhalts Uneinigkeit. Aktuell (seit dem 15. April 2020) übernimmt der Gesuchsteller alle anfallenden Kosten der Töchter für die ausserschulische Betreuung, den Instrumentalunterricht, den Sport und das Ballett, Arztrechnungen und Krankenkassenbeiträge -5-