"3. Die Parteien wünschen die beiden Töchter im Wege der alternierenden Obhut zu betreuen. Die Form der Betreuung wird zwischen den Parteien unter Berücksichtigung ihrer Erwerbstätigkeit und der Bedürfnisse der beiden Mädchen abgesprochen. Aktuell (seit dem 15. April 2020) findet die Betreuung der Töchter von Montagabend 18.30 Uhr bis Mittwochabend 18.30 Uhr von der Gesuchstellerin statt. In der übrigen Zeit (Sonntagabend 18.30 Uhr bis Montagabend 18.30 Uhr, wie auch Mittwochabend 18.30 Uhr bis Freitagabend 18.30 Uhr) werden die Töchter vom Gesuchsteller betreut. An den Wochenenden werden die Töchter abwechselnd von dem jeweils anderen Elternteil betreut.