1. Mit Verfügung vom 21. März 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission P._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 83'800.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 318'000.00 veranlagt. Es wurden keine Kinderabzüge gewährt und der Tarif A angewendet. 2. Gegen die Verfügung vom 21. März 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 6. April 2023 Einsprache und stellte die folgenden Anträge: - Die Tarifeinstufung ist mit dem Tarif B anzuwenden - Der Kinderabzug beim Einkommen Ziffer 22.1 ist zu gewähren - Der Steuerfreibetrag beim Vermögen pro Kind Ziffer 36.3 ist zu gewähren